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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Saar e.V. findest du hier .
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Die Grundstufe zum Strömungsretter 1 muss von jeder Einsatzkraft vor dem Einsatz in der Strömungsrettung durchlaufen werden und ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen. Dieser Lehrgang gilt gleichzeitig als Grundlage für die Ausbildung zum Air Rescue Specialist (ARS) für die hubschraubergestützte Wasserrettung.
Die Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten zur Selbst- und Fremdrettung in stark strömenden Gewässern und Überschwemmungsgebieten stellen das Ziel dieser Ausbildung dar. Dazu werden wir im und am Rhein, in der Mosel und an der Lahn üben. Für die praktischen Übungen in der Strömung muss eine ausreichend körperliche Fitness des Teilnehmers vorhanden sein!
DLRG- Einsatzkleidung gemäß Standards, Schreibzeug und die Nachweise der geforderten Voraussetzungen. Für die praktischen Übungen ist auf festes Schuhwerk und entsprechende Kleidung zu achten.
Jeder Teilnehmer ist für seine persönliche Schutzausrüstung gemäß Merkblatt E4-001-15 (unter: www.dlrg.de) - selbst verantwortlich. Die entsendende Gliederung muss diese vollständig und einsatzbereit (geprüft durch Sachkundige) zur Verfügung stellen. Fragen dazu beantwortet gerne das Referat Strömungsrettung des LV.
Ausrüstung 1x pro Teilnehmer
Falls die entsprechende PSA nicht mitgebracht wird, kann aus Sicherheitsgründen der praktische Teil nicht absolviert werden. Das Lehrgangsziel kann dann in keinem Fall erreicht werden!
Das Bestehen des Cooper-Tests ist zwingende Voraussetzung für die weitere Teilnahme am Lehrgang!
Der Lauf-/Ausdauertest wird zu Lehrgangsbeginn abgeprüft und ist zwingende Vorraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang!
Er ist angelehnt an den Coopertest: 2100m in 12min!
Das sichere Beherrschen der Grundtechniken (z.B. Knoten) und Seiltechnik-Standards wird vorausgesetzt und zum Lehrgangsbeginn überprüft:
Aktuelle Versionen der Standards sind im ISC vorhanden.
Der Lehrgang wird nach der PO10 (Strömungsrettung) durchgeführt und entsprechend mit einer Prüfung abgeschlossen.
Sollten die Eingangsvoraussetzungen nicht oder nur teilweise erfüllt werden, behält sich die Lehrgangsleitung vor, die Teilnehmerin oder den Teilnehmer sofort oder nach einer angemessenen Bewährungszeit vom Lehrgang auszuschließen. Die Kosten hierfür werden in Rechnung gestellt.
Die Voraussetzungen sind vier Wochen vor Beginn der Ausbildung nachzuweisen.
Alle persönlichen mitzubringenden Gegenstände wie z.B. Karabiner müssen farblich markiert sein.
Prüfungen: Praktischer Nachweis der SR-relevanten Grundlagen und ausgewählter Techniken anhand einer Checkliste. Details regelt die Ausbildungsvorschrift 1011.
Der Lehrgang wird nach der PO10 (Strömungsrettung) durchgeführt mit praktischen Prüfungen abgeschlossen.
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